AGB’s

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Conferentia.de und ihren gewerblich oder selbständig beruflich tätigen Abnehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden: „Kunden“)
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn die Conferentia.de einen Vertrag mit dem Kunden durchführt, ohne der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
  3. Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. Im kaufmännischen Verkehr ist jeweils die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Conferentia.de maßgebend. Dies gilt auch, wenn die Conferentia.de darauf beim Abschluss weiterer Verträge mit dem Kunden nicht nochmals hinweist.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
  1. Angebote der Conferentia.de sind freibleibend. Verträge mit Kunden kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die HOLDCROFT Media oder dadurch zustande, dass die Conferentia.de den Vertrag ausführt.
  2. Die Conferentia.de kann Bestellungen des Kunden innerhalb von einer Woche nach Absendung der Bestellung annehmen.
  3. Die Conferentia.de behält sich das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrags dieversprochene Lieferung oder Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit die Änderung oder Abweichung handelsüblich oder unwesentlich ist und keine garantierte Beschaffenheit betrifft.
  4. Produkt- und Leistungsbeschreibungen (insbesondere Angaben im Whitepaper oder auf der Internetseite der Conferentia.de) sind keine Garantien im Rechtssinne. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind wirksam.
  5. Ist eine vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht verfügbar, so kann die Conferentia.de sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags lösen, wenn sie den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert und sich verpflichtet, eine von dem Kunden erbrachte Gegenleistung zu erstatten.
§ 3 Vergütung
  1. Für die Vergütung ist der mit dem Kunden jeweils vereinbarte Preis maßgebend. Fehlt einer solchen Vereinbarung, gilt die Vergütung als vereinbart, die sich aus der bei Abschluss des Vertrags gültigen Preisliste der Conferentia.de ergibt. Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Umsatzsteuer.
  2. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten einer Installation oder Schulung und Kosten, die dem Kunden durch eine von ihm beizustellende Internetanbindung oder durch den Empfang ihm elektronisch übermittelter Erklärungen, Lieferungen oder Leistungen entstehen.
  3. Von der Conferentia.de in Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Überlassung der jeweils in Rechnung gestellten Lieferung oder Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.
  4. Die Conferentia.de ist bei Zahlungsverzug des Kunden im kaufmännischen Verkehr berechtigt, als Mindestschaden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht der Conferentia.de, einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen, bleibt unberührt.
  5. Der Kunde kann gegenüber der Conferentia.de nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Ansprüche stützen, die ihm gegen die Conferentia.de aus dem jeweiligen Vertrag zustehen.
§ 4 Lieferung
  1. Die Conferentia.de überlässt Software nach eigener Wahl
    1. durch Übergabe eines Datenträgers, auf dem die geschuldete Software gespeichert ist,
    2. durch Bereitstellung der Software zum Download und Mitteilung hierüber an den Kunden oder
    3. durch elektronische Übermittlung per E-Mail.
  2. Im Falle der Übergabe eines Datenträgers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Datenträger das Lager zum Zweck der Versendung an den Kunden verlassen hat.
  3. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind Angaben der Conferentia.de zu Liefer- oder Leistungszeiten unverbindlich.
  4. Falls die Conferentia.de durch Arbeitskämpfe, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und einen angemessenen Zeitraum zum Wideranlaufen nach Beendigung der Behinderung.
  5. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die HOLDCROFT Media auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Kunden wartet.

§ 5 Nutzungsrechte
  1. Sämtliche Rechte an dem Kunden überlassener oder ihm bereitgestellter Software stehen im Verhältnis zu dem Kunden ausschließlich der Conferentia.de zu.
  2. Die Conferentia.de räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software für eigene Zwecke in dem Umfang zu nutzen, der in dem gesondert zu schließenden Lizenz-Vertrag festgelegt ist.
  3. as Nutzungsrecht gemäß Abs. 2 beginnt erst mit vollständiger Bezahlung der für die Programmüberlassung geschuldeten Vergütung.
  4. Die Conferentia.de verpflichtet sich jedoch unabhängig von einer erfolgten Bezahlung, für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Programmüberlassung darauf zu verzichten, Unterlassungsansprüche gegen eine vertragsgemäße Nutzung geltend zu machen.

§ 6 Systembereitstellung
  1. Die Conferentia.de darf den Zugang zu den Conferentia-System abschalten, solange der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung für die Software in Verzug ist; das Abschalten des Zugangs setzt jedoch voraus, dass die HOLDCROFT Media dem Kunden das Abschalten wegen Zahlungsverzugs schriftlich angedroht und der Kunde nicht binnen einer Woche nach Absendung der Androhung bezahlt hat. Für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Programmüberlassung ist die Conferentia.de nicht zur Abschaltung berechtigt. Andere Rechte der Conferentia wegen Zahlungsverzugs des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
  1. Der Kunde stellt die für den vertragsgemäßen Einsatz der überlassenen Software erforderliche Arbeitsumgebung bereit. Er hat insbesondere nach den Vorgaben der Conferentia.de Hardware mit einem geeigneten Betriebssystem und eine Internetanbindung auf eigene Kosten vorzuhalten.
  2. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen (z. B. Datensicherung) für den Fall zu treffen, dass die Software ausfällt oder Conferentia-System nicht erreichbar ist.
  3. Der Kunde wird sich vor Einsatz der Software stets vergewissern, dass auch bei seinem jeweiligen Kommunikationspartner die nach den Vorgaben der Conferentia.de und der Produkt- und Leistungsbeschreibung (insbesondere in dem Whitepaper) vorgesehene Einsatz-Umgebung vorhanden ist.
  4. Der Kunde wird bei dem Einsatz der Software nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und wird die HOLDCROFT Media von sämtlichen gegen die HOLDCROFT Media gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software gestützt sind. Die Conferentia.de ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die in Satz 1 genannten Pflichten die Verbindung zum Conferentia-System abzuschalten. Weitere Rechte der Conferentia.de bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht
    Der Kunde hat ihm im kaufmännischen Verkehr überlassene Software unter den Voraussetzungen von § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und der Conferentia.de bei der Untersuchung erkennbare Sachmängel unverzüglich nach Ablieferung und versteckte Sachmängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat gerügte Sachmängel dabei im Rahmen des ihm Zumutbaren konkret zu beschreiben.
§ 9 Sach- und Rechtsmängel
  1. Die Conferentia.de leistet Gewähr dafür, dass die Software frei von Sachmängeln ist und dass der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann und daran nicht durch Rechte Dritter gehindert wird. Sachmängel, die den vertragsgemäßen Einsatz der Software nur unwesentlich einschränken, begründen keine Haftung.
  2. Die Conferentia.de erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung.
  3. Die Conferentia.de kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass die Conferentia.de dem Kunden Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
  4. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach § 10 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
  5. Hat der Kunde die ihm überlassene Software verändert, haftet die Conferentia.de für Mängel nur, wenn der Mangel von der Veränderung unabhängig ist.
  6. Der Kunde kann im kaufmännischen Verkehr Rechte nur wegen solcher Sachmängel geltend machen, die er zuvor form- und fristgerecht gerügt hat (vgl. § 8).
§ 10 Haftung
  1. Die Conferentia.de schuldet ihren Kunden auf außervertraglicher und vertraglicher Grundlage Schadensersatz nur in folgendem Umfang:
    • Bei Vorsatz in voller Höhe;
    • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens;
    • in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinal-Pflicht), und zwar ebenfalls beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  2. Die Haftung der Conferentia.de für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Der Kunde stellt Conferentia.de von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch einen nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software durch den Kunden begründet sind.
§ 11 Verjährung von Ansprüchen des Kunden
  1. Ansprüche des Kunden nach § 9 und nach § 10 Abs. 1 lit. c) verjähren – vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen – nach einem Jahr.
  2. Die Verjährung beginnt bei Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängeln mit Ablieferung der Software, bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den Anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
  3. Für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung gilt Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mindestens drei Monate ab Abgabe einer wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung beträgt.
  4. Die Verjährung tritt in allen Fällen spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
  5. Bei Ansprüchen, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Conferentia.de, auf die Verletzung einer von der HOLDCROFT Media abgegebenen Garantie oder auf Arglist gestützt werden, und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Datenschutz
  1. Die Conferentia.de und der Kunde verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Parteien haben insbesondere alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Sie haben außerdem im Falle einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind.
  2. Soweit die Conferentia.de bei der Durchführung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Conferentia.de wird dementsprechend personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Vertrags und nur im Rahmen von Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Falls die Conferentia.de der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, so wird sie den Kunden darauf hinweisen.
§ 13 Einschaltung Dritter
    Die Conferentia.de darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Die Conferentia.de haftet für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB im Rahmen der in § 10 geregelten Beschränkungen und Ausschlüsse.
§ 14 Schlussbestimmungen
  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen der HOLDCROFT Media und einem Kunden geschlossenen Vertrag ist Nürtingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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